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RegionalStadtBahn Neckar-Alb (RSB)
Vor 10 Jahren wurde die Machbarkeitsstudie RegionalStadtBahn Neckar-Alb in Auftrag gegeben und im Februar 2004 als Kurzfassung vom Regionalverband veröffentlicht. Es wurde die betriebliche, technische und wirtschaftliche Machbarkeit des Projekts nachgewiesen sowie ein großer volkswirtschaftlicher Nutzen prognostiziert. Zur Untersuchung der Wirtschaftlichkeit und Förderfähigkeit durch die Zuschussgeber Bund und Land genügt jedoch eine Machbarkeitsstudie nicht. Nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) ist dafür eine "Standardisierte Bewertung für Verkehrsinvestitionen" zwingend vorgeschrieben. Eine Projektgruppe, bestehend aus Vertretern der drei beteiligten Landkreise Reutlingen, Tübingen und Zollernalbkreis, der Städte Reutlingen und Tübingen, des Regionalverbands Neckar-Alb, des Verkehrsverbunds naldo sowie der großen Beförderungsunternehmen, hat in den Jahren 2004 bis 2007 - in Absprache mit dem damals zuständigen Ministerium für Umwelt und Verkehr - ein sogenanntes "Kernliniennetz" mit insgesamt vier Teilnetzen für die RegionalStadtBahn erarbeitet, das die wichtigsten und aufkommensstärksten Strecken im Untersuchungsgebiet enthält. Am 23.05.2007 fand eine Informationsfahrt zu den Karlsruher Verkehrsbetrieben (VBK) statt, an der Mitglieder der Verbandsversammlung teilgenommen haben. Neben einer Präsentation in der Geschäftsstelle wurde die von der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) in eine RegionalStadtBahn umgebaute und elektrifizierte Murgtalbahn von Karlsruhe Marktplatz nach Freudenstadt Hbf befahren. Dort, wo die Karlsruher Verkehrsbetriebe Haltestellen bauen, steigen die Grundstückspreise. Die Schienen sind heute Entwicklungsachsen, entlang denen Neubaugebiete entstehen. Die Orte, die in den zurückliegenden zwanzig Jahren an das inzwischen 560 Kilometer umfassende Karlsruher Straßenbahnnetz angeschlossen wurden, verzeichneten Bevölkerungszuwachs. Nahverkehr auf der Schiene, so die Karlsruher Erfahrung, macht eine Region auch für Investoren attraktiv.
Anschließend fanden sich im Jahr 2008 die Landkreise Reutlingen und Tübingen, der Zollern-albkreis, die Städte Reutlingen und Tübingen sowie der Regionalverband Neckar-Alb zu einer Planungsgemeinschaft zusammen. Die Federführung übernahm der Landkreis Reutlingen. Im Anschluss an ein EU-weites Vergabeverfahren wurde die PTV Planung Transport Verkehr AG zusammen mit der TTK Transport Technologie Consult Karlsruhe GmbH und der DB International GmbH im Herbst 2008 von der Planungsgemeinschaft mit der Erstellung einer "Standardisierten Bewertung für Verkehrsinvestitionen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)" zur Untersuchung der Wirtschaftlichkeit und Förderfähigkeit des Projekts beauftragt. Untersucht werden sollten die inzwischen modifizierten Teilnetze Reutlingen - Echaztal - Engstingen mit Ermstalbahn, Querspange Reutlingen - Gomaringen bis zur Zollernbahn, Innenstadtstrecke Tübingen mit Ammertal- und Neckartalbahn, Zollernbahn Tübingen - Ebingen - Onstmettingen und ihr Zusammenwirken als Gesamtnetz.
Standardisierte Bewertung für Verkehrsinvestitionen Die Standardisierte Bewertung dient dazu, die gesamtwirtschaftliche Vorteilhaftigkeit des betreffenden Investitionsvorhabens und damit die Förderwürdigkeit durch öffentliche Zuwendungsgeber nachzuweisen und dem Antragsteller die ihn betreffenden finanziellen Auswirkungen in Form einer Folgekostenrechnung aufzuzeigen. Dabei werden nicht nur die betriebswirtschaftlichen, sondern auch die volkswirtschaftlichen, gesellschaftlichen und umweltbezogenen Wirkungen des Vorhabens in Form einer Nutzen-Kosten-Analyse dargestellt. Das Bewertungsverfahren basiert auf dem Vergleich des sog. "Ohnefall" (wie entwickelt sich das bisherige Verkehrssystem ohne das Investitionsvorhaben RegionalStadtBahn) und des "Mitfalls" (Weiterentwicklung mit dem Investitionsvorhaben). Nur Projekte mit einem Nutzen-Kosten-Indikator (NKI) größer als 1 (d. h. die Nutzen sind größer als die Kosten) kommen für eine Förderung in Betracht.
(Zwischen-) Ergebnisse und weiteres Vorgehen Der aktuelle Untersuchungsstand der Standardisierten Bewertung und der weitere Fortgang des Verfahrens wurden von der PTV AG in der Sitzung des Planungsausschusses am 26.10.2010 vorgestellt. Die Standardisierte Bewertung befindet sich noch im Abstimmungsprozess mit Bund und Land. Derzeit wird an der Folgekostenrechnung, dem Zeit-/Maßnahmeplan und am Abschlussbericht gearbeitet. Nach Fertigstellung werden diese Bestandteile der Standardisierten Bewertung ebenfalls veröffentlicht.
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