4. Änderung des Regionalplans Neckar-Alb 2013

Beteiligung der öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit im Rahmen des Verfahrens zur 4. Änderung des Regionalplans Neckar-Alb 2013

gemäß § 9 Abs. 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in der Fassung vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 15 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) in Verbindung mit § 12 Abs. 2 des Landesplanungsgesetzes (LplG) in der Fassung vom 10. Juli 2003 (GBl. S. 385), zuletzt geändert durch Artikel 31 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 103).

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Neckar-Alb hat am 23.07.2019 die 4. Änderung des Regionalplans Neckar-Alb 2013 (Entwurf) zur Trassensicherung für den zweigleisigen Ausbau von Schienenstrecken und zur Nutzung der Sonnenenergie samt Begründung und Umweltbericht beschlossen.

Zu dem Planentwurf, dessen Begründung und dem Umweltbericht können die öffentlichen Stellen gegenüber dem Regionalverband Neckar-Alb im Zeitraum vom 07.08.2019 bis spätestens 30.10.2019 schriftlich oder elektronisch unter info@rvna.de Stellung nehmen.
Außerdem kann die Öffentlichkeit zu dem Planentwurf, dessen Begründung und dem Umweltbericht gegenüber dem Regionalverband Neckar-Alb im Zeitraum vom 06.09.2019 bis spätestens 07.10.2019 schriftlich oder elektronisch unter info@rvna.de Stellung nehmen (siehe auch Bekanntmachung (80,1 KiB)).

Hier finden Sie den Planentwurf samt Begründung (8,745 MiB) mit Umweltbericht (27,117 MiB).

Ergänzend zu den Planungsunterlagen finden Sie hier die Kartenausschnitte (26,686 MiB) mit der Darstellung der Trassen für Schienenverkehr (Ausbau) zusammen mit den Ausweisungen der Raumnutzungskarte.

Der Regionalverband Neckar-Alb prüft die vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das Ergebnis der Prüfung den Absendern nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens mit.

Bei der Sitzung am 26.05.2020 hat die Verbandsversammlung die Behandlung der Stellungnahmen nach § 12 Abs. 2 und Abs. 3 sowie Abs. 5 LPlG beschlossen. Hier finden Sie die Synopse der Stellungnahmen (589,2 KiB).
Außerdem wurde am 26.05.2020 durch die Verbandsversammlung der Satzungsbeschluss zur 4. Regionalplanänderung nach § 12 Abs.12 LPlG gefasst. Hier der Planentwurf 2020 mit Text und Karten einschließlich Umweltbericht (32,271 MiB).
 
Die 4. Regionalplanänderung wird der obersten Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg zur Genehmigung vorgelegt. Rechtskraft erhält das neue Planwerk mit Veröffentlichung der Genehmigung des Ministeriums im Staatsanzeiger von Baden-Württemberg.