5. Regionalplanänderung rechtskräftig!

Mit Datum von 21.12.2022 hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen dem Regionalverband die Genehmigung der 5. Regionalplanänderung mitgeteilt. Diese wurde mit der Veröffentlichung am 13.01.2023 im Staatsanzeiger von Baden-Württemberg rechtskräftig. Mit der Regionalplanänderung werden einerseits Spielräume für kommunale Bauleitplanung für Gewerbegebiete, die Weiterentwicklung regionaler Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistung, des Neubaus des Zollernalb-Klinikums und von Einzelhandelsprojekten eröffnet, andererseits wird Freiraum zusätzlich vor Bebauung gesichert.

Text und Karten der 5. Regionalplanänderung (81,066 MiB)
Umweltbericht zur 5. Regionalplanänderung (12,037 MiB)