Verfahren zur 5. Änderung des Regionalplans Neckar-Alb 2013

Der Regionalverband Neckar-Alb führt derzeit das Verfahren zur 5. Änderung des Regionalplans Neckar-Alb 2013 durch. Hier ein Überblick über den Stand des Verfahrens.

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Neckar-Alb hat am 12.03.2019 die Einleitung des Verfahrens zur 5. Änderung des Regionalplans Neckar-Alb 2013 beschlossen. Die Verbandsverwaltung wurde mit der Erstellung eines Entwurfes und eines Umweltberichtes beauftragt. Gegenstand des Verfahrens sind Änderungen regionalplanerischer Vorgaben für die Gewerbeentwicklung, zum Einzelhandel und bzgl. des geplanten Zentralklinikums Zollernalb.

Am 26.05.2020 beschloss die Verbandsversammlung den Entwurf der 5. Regionalplanänderung einschließlich Umweltbericht (Stand 05/2020).

Die Zeiträume für Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 9 Abs. 1 - 3 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 12 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes (LplG) liegen wie folgt:
  • Träger öffentlicher Belange: 26.06. – 02.10.2020: Beteiligung läuft noch, da wichtige Stellungnahmen fehlen und der 02.10.2020 keine Ausschlussfrist darstellt.
  • Öffentlichkeit: 20.07. – 18.09.2020: Beteiligung ist abgeschlossen. Auf Antrag wurde eine Verlängerung für die Abgabe der Stellungnahmen gewährt.

Der Regionalverband Neckar-Alb prüft derzeit die vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das Ergebnis der Prüfung den Absendern nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens mit.

Hier finden Sie weitere Informationen zur 5. Regionalplanänderung.

(Erstellt am 02. November 2020)