Informelle Beteiligung zu den Teilfortschreibungen Wind- und Solarenergie ist abgeschlossen
Laut Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg sollen 2% der Fläche der Region Neckar-Alb für Wind- und Solarenergie gesichert werden. Diesen Auftrag setzt der Regionalverband im Rahmen der Teilfortschreibungen Wind- und Solarenergie um.
Vom 4. April bis zum 22. Mai 2023 hat der Regionalverband eine freiwillige, informelle Beteiligung durchgeführt. Interessierte hatten in diesem Zeitraum die Möglichkeit, sich bereits zu einem frühen Zeitpunkt im Planungsprozess in die weitere Planung einzubringen. Aktuell werden alle eingegangenen Hinweise ausgewertet. Die interaktiven Suchraumkarten stehen weiterhin zur Ansicht zur Verfügung. Erste Entwürfe zu konkreten Gebietsabgrenzungen werden Ende des Jahres vorliegen. Über den weiteren Planungsprozess wird regelmäßig informiert.
Interaktive Suchraumkarten Wind- und Solarenergie
Weitere Informationen und Downloads
- Erläuterungen zu den Suchraumkarten (10,088 MiB) (rechtlicher Rahmen, Kriterien und weiteres Vorgehen)
- Suchraumkarte Windenergie als PDF (25,169 MiB)
- Kriterienkatalog zur Suchraumkarte Windenergie (120,5 KiB)
- Suchraumkarte Solarenergie als PDF (28,966 MiB)
- Kriterienkatalog zur Suchraumkarte Solarenergie (112,3 KiB)
Was sind Suchraumkarten?
Die Suchraumkarten sind der erste Schritt auf dem Weg geeignete Flächen für Wind- und Solarenergie zu finden. Sie zeigen noch keine konkreten Ausweisungen im Regionalplan auf, sondern die Bereiche in der Region Neckar-Alb, in denen konkrete Gebiete für die Festlegung von Wind- und Solarstandorten gefunden werden können. Die Suchraumkulisse beinhaltet aktuell deutlich mehr Flächen, als am Ende im Regionalplan für Vorrang- und Vorbehaltsgebiete festgelegt werden. Im weiteren Planungsprozess werden weitere Belange berücksichtigt, die bei konkreten Gebietsabgrenzungen näher zu beurteilen sind.
Was ist der Auftrag für den Regionalverband Neckar-Alb?
Für eine zukunftsfähige Energieversorgung sind die Erneuerbaren Energien der zentrale Baustein. 2% der Regionsfläche sollen laut Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg für Solar- und Windenergie gesichert werden – davon nach den Vorgaben des Bundes 1,8% für die Windenergie. Konkret bedeutet das, dass in den Landkreisen Reutlingen, Tübingen und Zollernalb insgesamt mindestens 4500 Hektar Fläche für Windenergieanlagen und mindestens 500 Hektar für Freiflächensolaranlagen im Regionalplan ausgewiesen werden. Erste Flächenkulissen sollen 2023 vorliegen und die Verfahren bis Ende 2025 abgeschlossen werden.
Wie sieht der Planungsprozess der Regionalplanung zu den Vorranggebieten Wind- und Solarenergie aus?
Aufzeichnung des Live-Streams der Veranstaltung am 4. April 2023 aus der Kulturhalle Dußlingen
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