Formelle Beteiligung zu den Teilfortschreibungen Wind- und Solarenergie des Regionalplans Neckar-Alb 2013

Der Regionalverband Neckar-Alb hat laut Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg den gesetzlichen Auftrag, Gebiete für Wind- und Solarenergienutzung im Umfang von mindestens 2% der Fläche der Region Neckar-Alb auszuweisen. Diesen Auftrag setzt der Regionalverband im Rahmen der Teilfortschreibungen Wind- und Solarenergie um. 

Formelle Beteiligung beendet

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Neckar-Alb hat am 05.12.2023 die Planentwürfe für die Teilfortschreibungen Wind- und Solarenergie beschlossen und die Verbandsverwaltung beauftragt im Zeitraum von 11. Januar 2024 bis 11. April 2024 die Beteiligung nach § 12 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 5 Landesplanungsgesetz durchzuführen. Städte und Gemeinden, Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit hatten gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz bzw. § 12 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 5 Landesplanungsgesetz Gelegenheit, sich zu den Planentwürfen zu äußern und Ihre Stellungnahmen abzugeben. Es folgt nun die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen.

Informationen zum weiteren Verfahren erhalten Sie auf der Seite Teilfortschreibungen Solar- und Windenergie.