Teilfortschreibungen Solar- und Windenergie

Der Regionalverband Neckar-Alb hat laut Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg den gesetzlichen Auftrag, Gebiete für Wind- und Solarenergienutzung im Umfang von mindestens 2% der Fläche der Region Neckar-Alb auszuweisen. Diesen Auftrag setzt der Regionalverband im Rahmen der Teilfortschreibungen Wind- und Solarenergie um. Die Teilfortschreibungen ergänzen, sobald sie rechtskräftig sind, den bestehenden Regionalplan Neckar-Alb 2013

Die Teilfortschreibungen Wind- und Solarenergie werden aktuell im Rahmen eines intensiven Planunsprozesses erarbeitet. Am Ende dieses Prozesses enthalten die Teilfortschreibungen neben einer zeichnerischen Darstellung der Flächenkulisse in der Raumnutzungskarte jeweils einen Textteil, der die raumplanerischen Grundsätze und Ziele für die Weiterentwicklung der Region im Bereich Solar- und Windenergie erklärt.

Nächster Schritt im Verfahren

Das formelle Beteiligungsverfahren zu den Teilfortschreibungen Wind- und Solarenergie des Regionalplans Neckar-Alb 2013 ist beendet. Aktuell läuft die Auswertung der Stellungnahmen. Jede eingegangene Stellungnahme wird gesichtet, bearbeitet und anschließend in die Abwägung der Verbandsversammlung eingebracht. Die Anregungen in den Stellungnahmen werden nach Abschluss des Verfahrens beantwortet. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Planungsprozess - Überblick

Schritte im Planungsprozess und aktuelle Planungsphase

Für das Verfahren der Teilfortschreibungen Solar- und Windenergie sind folgende Schritte notwendig, bzw. bereits erfolgt:

Der rote Punkt in der Zeitleiste zeigt die aktuell laufende Planungsphase an.

Juli 2022 - Aufstellungsbeschluss Teilfortschreibungen Solar- und Windenergie

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Neckar-Alb hat am 26.07.2022 Aufstellungsbeschlüsse zu den Teilfortschreibungen Windenergie und Solarenergie des Regionalplans Neckar-Alb nach § 12 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LplG) gefasst. Es handelt sich um separate Verfahren. Planungsraum sind die Landkreise Reutlingen, Tübingen und Zollernalbkreis. Die Teilfortschreibungen sehen die Festlegung von Gebieten für die Windenergienutzung bzw. für Freiflächenphotovoltaikanlagen vor: siehe RV-Drucksache Nr. X-65 (161 KiB).


Dezember 2022 - Unterrichtung der Öffentlichkeit

Gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) ist die Öffentlichkeit frühzeitig von diesen Teilfortschreibungen zu unterrichten, noch bevor ein Planentwurf vorliegt. Bei der Unterrichtung handelt es sich noch nicht um das eigentliche Beteiligungsverfahren nach § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 12 Abs. 2 und 3 Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg (LplG).


März 2023 - Verbandsversammlung beschließt Suchraumkarten Solar-/Windenergie

In einem ersten Schritt sind Suchraumkarten für Windenergie und Solarenergie erarbeitet worden und erste Abstimmungen mit allen Kommunen erfolgt.
Die Verbandsversammlung beschloss am 28.03.2023 die Suchraumkarten Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik und beauftragte die Verbandsverwaltung mit der Durchführung einer informellen Beteiligung im April/Mai um frühzeitig Hinweise und Anregungen zu den Planungen zu bekommen (siehe April/Mai 2023).


April/Mai 2023 - Freiwillige informelle Beteiligung der Öffentlichkeit

Vom 4. April bis zum 22. Mai 2023 hat der Regionalverband eine freiwillige, informelle Beteiligung durchgeführt. Interessierte hatten in diesem Zeitraum die Möglichkeit, sich bereits zu einem frühen Zeitpunkt im Planungsprozess in die weitere Planung einzubringen. Alle eingegangenen Hinweise wurden ausgewertet. Die interaktiven Suchraumkarten stehen weiterhin zur Ansicht zur Verfügung. Erste Entwürfe zu konkreten Gebietsabgrenzungen werden Ende des Jahres vorliegen.

Aufzeichnung des Live-Streams der Veranstaltung am 4. April 2023 aus der Kulturhalle Dußlingen

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Sommer 2023 - Ermittlung und Abstimmung der Flächenkulisse Solar-/Windenergie und Durchführung Umweltprüfung

Geeignete Gebiete für den Ausbau der Solar- und Windenergie werden mit den Erkenntnissen aus dem informellen Beteiligungsverfahren in Abstimmung mit den Kommunen und betroffenen Trägern öffentlicher Belange abgegrenzt. Die Umweltprüfung wird anhand dieser Flächenkulisse durchgeführt. Die Ergebnisse der Umweltprüfung fließen in die konkrete Abgrenzung der Vorranggebiete für regionalbedeutsame Gebiete für Windenergieanlagen sowie Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Freiflächen-PV-Anlagen ein. Parallel dazu wird der Textteil zu den Teilfortschreibungen Wind- und Solarenergie für die formelle Anhörung im ersten Quartal 2024 erarbeitet.


Dezember 2023 - Verbandsversammlung beschließt Offenlage des Teilregionalplan Solar-/Windenergie

Die Entwürfe der Teilfortschreibungen Solar- und Windenergie (beinhaltet Textteil sowie Gebiete für Wind- und Solarenergie) werden der Verbandsversammlung des Regionalverbandes vorgelegt. Die Verbandsversammlung beschließt, wenn die Mitglieder mit den vorgelegten Planungen einverstanden sind, die formelle Anhörung.


Januar-April 2024 - Formelle Beteiligung und anschließende Auswertung

Städte und Gemeinden, Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit hatten im Zeitraum von 11.01.2024 bis 11.04.2024 die Möglichkeit im Rahmen der formellen Beteiligung zu den Planentwürfen der Teilfortschreibungen Wind- und Solar Stellung zu nehmen.

Beteiligungsunterlagen Teilfortschreibung Windenergie

Beteiligungsunterlagen Teilfortschreibung Solarenergie

Ausführliche Informationen zum Planungsprozess (von den Suchräumen bis zu ersten Gebietsabgrenzungen) stehen auf der Seite Veranstaltungsreihe "Perspektive Erneuerbare Energien" zur Verfügung.


Sommer/Herbst 2025 - Satzungsbeschlüsse und Anzeigeverfahren

Ein Satzungsbeschluss ist ein wichtiger Schritt im Planungsprozess und ermöglicht die Umsetzung der festgelegten Vorgaben und Regelungen. Ein Satzungsbeschluss ist ein formeller Beschluss, um einen Regionalplan in Kraft zu setzen. Dieser Beschluss erfolgt durch die Verbandsversammlung und bestätigt die Annahme des Plans. Er legt die verbindliche Rechtskraft fest. Die Satzungsbeschlüsse für die Teilregionalpläne Solar- und Windenergie sind für den Sommer/Herbst 2025 geplant. Die Satzungsbeschlüsse der Teilregionalpläne werden durch ein sogenanntes „Anzeigeverfahren“ beim zuständigen Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (MLW) angezeigt. Werden innerhalb 3 Monate keine rechtlichen Einwände von Seitens des MLW erhoben, werden die Teilregionalpläne mit Ablauf der drei Monaten verbindlich.


Ende 2025 - Vorliegen rechtskräftiger Teilfortschreibungen Solar-/Windenergie

Die Satzungsbeschlüsse der Teilregionalpläne werden durch ein sogenanntes „Anzeigeverfahren“ beim zuständigen Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (MLW) angezeigt. Werden innerhalb 3 Monate keine rechtlichen Einwände von Seitens des MLW erhoben, werden die Teilregionalpläne mit Ablauf der drei Monaten verbindlich. Damit liegen dann die rechtskräftigen Teilfortschreibungen Solar- und Windenergie für die Region Neckar-Alb vor.