Regionalplanung
Rechtsgrundlagen der Raumplanung/Planungsebenen
Die Regionalplanung ist eingebettet in ein umfassendes Planungssystem:
• vom Europäischen Raumentwicklungskonzept über
• die Raumordnung des Bundes,
• den Landesentwicklungsplan von Baden-Württemberg
• den Regionalplan Neckar-Alb bis hin zur
• kommunalen Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne).
Der Regionalplan ist die Nahtstelle zwischen örtlicher und überörtlicher Planung. Regionalplanung ist keine Einbahnstraße. Es gilt das Gegenstromprinzip.
Die von der Landesplanung vorgegebenen Steuerungserfordernisse, d. h. die rechtlichen Vorgaben im Landesplanungsgesetz, im Landesentwicklungsplan, den sonstigen Rechtsvorschriften sind von der Regionalplanung zu beachten. So ist z. B. der Inhalt des Regionalplanes in § 11 Landesplanungsgesetz abschließend geregelt.
Die oberste Landesplanungsbehörde (Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen) überprüft im Rahmen der Verbindlicherklärung der Grundsätze und Ziele des Regionalplanes, seine Rechtmäßigkeit.
Die berechtigten Interessen der Kommunen, ihre räumlichen Strukturen, ihre Funktionen und Entwicklungschancen sind angemessen zu berücksichtigen. Dafür steht schon die Verbandsversammlung, ein kommunal verfasstes Gremium, die den Regionalplan beschließt. Mit dem kommunalen Sachverstand der Mitglieder der Verbandsversammlung ist sichergestellt, dass in dem Plan die Interessen der Städte und Gemeinden zur Geltung kommen.
Darüber hinaus werden an den Planungsprozessen auch Verbände, Behörden, die Öffentlichkeit, Kammern und Gewerkschaften beteiligt.
Kommunale Flächennutzungs- und Bebauungspläne orientieren sich an den Zielen und Grundsätzen des Regionalplans:
• Ziele sind verpflichtend
• Grundsätze können abgewogen werden.
Regionalplanung ist eine Daueraufgabe, die sich nicht in der einmaligen Aufstellung eines Plans und eines formalen Beteiligungsverfahrens erschöpft, sondern ein andauernder Planungsprozess darstellt. Im Vorfeld der Planerarbeitung und vor allem im Rahmen der Planumsetzung sind stets neue Lösungen für überörtliche Probleme im regionalen Zusammenhang zu finden und an der Entwicklung der Region als Ganzes mitzuwirken.