Teilfortschreibung Solarenergie

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Teilfortschreibung Solarenergie - Darum geht's

Im Jahr 2030 sollen 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen, um im Jahr 2045 Treibhausgasneutralität und damit die Klimaschutzziele zu erreichen. Neben der Windenergie ist die Solarenergie ein wichtiger Baustein dafür.

In Baden-Württemberg hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen im März 2022 die Regionale Planungsoffensive gemeinsam mit allen 12 Regionalverbänden gestartet, um den Ausbau der Solarenergie weiter voranzubringen: Bis zum Jahr 2025 sollen in allen Regionen jeweils mindestens 0,2% der Fläche für den Ausbau der Solarenergie ausgewiesen werden. So steht es im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg.

Der Regionalverband Neckar-Alb setzt diesen gesetzlichen Auftrag im Rahmen der Teilfortschreibung Solarenergie um. Die Teilfortschreibung ergänzt, sobald sie rechtskräftig ist, den bestehenden Regionalplan Neckar-Alb 2013

Der Planungsprozess

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Verfahrensschritten auf dem Weg zur Teilfortschreibung Solarenergie bietet die Übersicht über den Planungsprozess.

Aktueller Stand des Verfahrens

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Neckar-Alb hat am 22.07.2025 den Entwurf 2024 des Teilregionalplans Solarenergie (Textteil, Raumnutzungskarte) sowie den Umweltbericht als Satzung beschlossen.

Die beschlossenen Planunterlagen sowie die zugehörige Drucksache sind im Bürgerinformationsportal abrufbar.

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