Regionalplan Neckar-Alb 2013 – Rechtsgrundlage für die Ordnung und Entwicklung der Region Neckar-Alb für das nächste Jahrzehnt

Der Regionalplan Neckar-Alb 2013 ist der aktuell rechtsgültige regionale Raumordnungsplan für die Region. Er wurde am 26.11.2013 von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Neckar-Alb als Satzung beschlossen und vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg mit Schreiben vom 31.03.2015 genehmigt. Mit der öffentlichen Bekanntmachung am 10.04.2015 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg wurde der Regionalplan verbindlich.

Im Februar 2017 beschloss die Verbandsversammlung die 1. Änderung des Regionalplan Neckar-Alb 2013 im Bereich ausgewählter Gebiete für Rohstoffvorkommen sowie die 2. Änderung bzgl. Festlegungen zum Freiraumschutz und im Bereich zweier Gewerbegebiete im Außenbereich. Die Genehmigung der obersten Landesplanungsbehörde beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg für die 1. Änderung liegt mit Datum vom 27. Juni 2017 vor; sie wurde am 14. Juli 2017 durch Veröffentlichung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg Nr. 26/2017 verbindlich.

Die Genehmigung für die 2. Änderung liegt mit Datum vom 22. August 2017 vor; sie wurde am 01. September 2017 durch Veröffentlichung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg Nr. 34/2017 verbindlich.

Die Genehmigung für die 3. Änderung liegt mit Datum vom 26. April 2019 vor; sie wurde am 24. Mai 2017 durch Veröffentlichung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg Nr. 20/2019 verbindlich.

Die Genehmigung für die 4. Änderung liegt mit Datum vom 20. Januar 2021 vor; sie wurde am 29. Januar 2021 durch Veröffentlichung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg Nr. 3/21 verbindlich.

Die Genehmigung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen für die 5. Änderung liegt mit Datum vom 21. Dezember 2022 vor; sie wurde am 13. Januar 2023 durch Veröffentlichung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg Nr. 1/2023 verbindlich.

Den rechtlichen Vorgaben des Raumordnungsgesetzes und des Landesplanungsgesetzes Baden-Württemberg entsprechend bildet der Regionalplan 2013 den Rahmen für eine nachhaltige Entwicklung in der Region Neckar-Alb in den nächsten 10 bis 15 Jahren. Der Regionalplan ist darauf ausgerichtet, die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang zu bringen und zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen beizutragen.

Die Festlegungen im Regionalplan erfolgen in der Form von Zielen (Z) und Grundsätzen (G) der Raumordnung. Darüber hinaus gibt es nachrichtliche Übernahmen (N) sowie Vorschläge (V). Gemäß § 4 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 4 Abs. 1 und 2 Landesplanungsgesetz (LplG) sind Ziele der Raumordnung bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen öffentlicher Stellen zu beachten, Grundsätze der Raumordnung sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen öffentlicher Stellen in Abwägungs- und Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen.

Der Regionalplan Neckar-Alb 2013, die 1., 2. 3. und 4. Regionalplanänderung sowie die zugehörigen Umweltberichte stehen digital zur Ansicht und zum Herunterladen zur Verfügung (aufgrund der umfangreichen Daten in mehreren Dokumenten):

Aktuelle Fassung des Regionalplans 2013 mit den Planänderungen 1 bis 5:

Darüber hinaus sind die Ziele der Raumordnung im Geoportal Raumordnung Baden-Württemberg einsehbar.