Regionaler Biotopverbund

Biotopverbund sichert die Biodiversität!

In intensiv genutzten und stark von Siedlungen und Verkehrswegen geprägten Landschaften, wie sie in Deutschland häufig vorkommen, liegen geeignete Lebensräume für Wildtiere und Wildpflanzen oftmals isoliert. Der Austausch zwischen diesen „Inseln“ ist erschwert oder nicht möglich. Natürliche Nahrungsgrundlagen sind knapp, Fortpflanzung und Ausbreitung sind beeinträchtigt. Folge ist unter anderem der Rückgang von wild lebenden Arten und naturnahen und artenreichen Lebensräumen, die in Deutschland überwiegend aus traditionellen Nutzungen hervorgegangen sind.
Mit einem Biotopverbund soll sichergestellt werden, dass getrennt liegende Teile der Landschaft (oft Schutzgebiete), die aktuell noch Lebensraum für wild lebende Tiere und Pflanzen bieten, miteinander vernetzt werden und damit die Landschaft für diese durchwanderbar und ein genetischer Austausch möglich ist. Dies beinhaltet in der Praxis einerseits die Erhaltung und Entwicklung der verbleibenden Lebensräume sowie die Umsetzung von Maßnahmen in den Zwischenflächen, um die Voraussetzungen für eine Ausbreitung und Wanderung von Tieren und Pflanzen zu schaffen oder zu verbessern.

Der Regionalverband Neckar-Alb arbeitet an einem regionalen Biotopverbundkonzept

Der Regionalverband Neckar-Alb befasst sich seit April 2021 mit der Erstellung eines Biotopverbundkonzeptes für die Region Neckar-Alb und leistet damit einen Beitrag zur Erreichung der oben genannten Ziele. Das regionale Biotopkonzept ist im weiteren regionalen Planungsprozess dabei auch Grundlage für die Abstimmung mit weiteren Raumansprüchen aus Siedlungsentwicklung, Verkehrsentwicklung, den Landnutzungen und weiteren Ansprüchen. Durch eine enge Abstimmung zwischen der regionalen und den kommunalen Biotopverbundplanungen soll eine Überstimmung zwischen den beiden Planungsebenen und damit auch Planungssicherheit erreicht werden.

Weitere Hintergründe und Informationen zum Biotopverbundkonzept

Bereits im Jahr 2002 ist der Biotopverbund in § 20 Bundesnaturschutzgesetz verankert worden. In der Novelle des Landesnaturschutzgesetzes 2020 verpflichtet sich das Land Baden-Württemberg, bis zum Jahr 2030 insgesamt mindestens 15 Prozent Offenland der Landesfläche zu einem funktionalen Biotopverbund zu entwickeln. Dies beinhaltet einerseits entsprechende Biotopverbundplanungen, andererseits Umsetzungsmaßnahmen, um Verbindungen zwischen isoliert gelegenen Lebensräumen herzustellen oder zu verbessern, wo diese unterbrochen oder stark erschwert sind.
Sowohl für Regionalverbände als auch für Städte und Gemeinden besteht in Baden-Württemberg die Pflicht zur Biotopverbundplanung. Der Regionalverband Neckar-Alb befasst sich seit April 2021 mit der Erstellung eines Biotopverbundkonzeptes für die Region. Mit den Arbeiten wurde ein externes Büro beauftragt.
In einem ersten Modul wurden allgemein verfügbare Daten gesammelt, ausgewertet und vor dem Hintergrund des landesweiten Biotopverbundes, des Biotopverbundes Gewässerlandschaften, des des Generalwildwegeplans und weiterer Informationen zu einem „Grobkonzept“ zusammengefasst. Bei der Verbandsversammlung am 26.10.2021 wurde der Stand des Projektes vorgestellt (RV-Drucksache X-36/1 (269,3 KiB) und Präsentation (461,2 KiB)). Das vorliegende Grobkonzept beinhaltet einerseits Kernräume (überwiegend Schutzgebiete), differenziert nach trockenen, mittleren, feuchten/nassen Offenlandlebensräumen sowie nach Wald. Andererseits sind umfangreiche, außerhalb der Kernräume gelegene, standortbezogene Daten (z. B. Bodenverhältnisse), Trittsteinbiotope sowie Barrieren in das Konzept aufgenommen worden.
In einem zweiten Modul soll das Grobkonzept durch Fachleute naturschutzfachlich verfeinert bzw. konkretisiert werden. Im Fokus stehen hier die Bereiche zwischen den Kernräumen, über die ein funktionaler Verbund ermöglicht werden soll. Dazu sind im März 2022 drei Workshops (einer je Landkreis) geplant, in denen bislang nicht berücksichtigte Kenntnisse in die Planung einfließen können. Mit dem Ansatz der frühzeitigen Einbindung von speziellem Fachwissen soll ein schlüssiges Biotopverbundkonzept erarbeitet und damit auch späteren Konflikten vorgebeugt werden.
In einem anschließenden dritten Modul soll das naturschutzfachliche Konzept mit weiteren Belangen abgestimmt werden. Eine Übereinstimmung mit vorhandenen und laufenden kommunalen Biotopverbundplanungen wird angestrebt. In dieser Phase sind intensive Gespräche mit den Städte und Gemeinden in der Region vorgesehen. Ziel sind konsistente Biotopverbundplanungen auf regionaler und kommunaler Ebene.
Der Planungsprozess wird aktuell von einer Steuerungsgruppe begleitet, die sich aus den Biotopverbundbotschaftern/innen der drei Landkreise sowie Vertretern/innen der Naturschutz-, Forst- und Landwirtschaftsbehörden und des Biosphärengebiets Schwäbische Alb zusammensetzt.
Das so erarbeitete regionale Biotopverbundkonzept soll in den neu aufzustellenden Landschaftsrahmenplan eingearbeitet werden und auch bei der Fortschreibung des Regionalplans Berücksichtigung finden.

Bestehende Planungen bezüglich eines regionalen Biotopverbundes in der Region Neckar-Alb

Landschaftsrahmenplan Neckar-Alb 1989

Bereits im Zuge der Landschaftsrahmenplanung in den 1980er Jahren befasste sich der Regionalverband Neckar-Alb mit der Erarbeitung eines regionalen Biotopverbundes, der im Landschaftsrahmenplan Neckar-Alb 1989 in die Vorrangbereiche für Naturschutz und Landschaftspflege übernommen sowie im Landschaftsrahmenplan Neckar-Alb 2011 aktualisiert wurde.
Die Ausführungen des Landschaftsrahmenplans 1989 zum regionalen Biotopverbundkonzept wurden weitgehend in das Kapitel 3.2.1 „Schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege“ des Regionalplans Neckar-Alb 1993 als Ziel der Rauordnung übernommen und in der Raumnutzungskarte dargestellt. Entsprechend wurde beim Regionalplan Neckar-Alb 2013 verfahren. Hier floss der regionale Biotopverbund (über 30 % der Regionsfläche!) in die Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege ein.

Kontakt:
Jutta Bachmann
Landschaftsplanung
Tel.: 07473 95 09-29
jutta.bachmann@rvna.de