4. Änderung des Regionalplans Neckar-Alb 2013 ist rechtskräftig!Meldung vom28. Januar 2021
Die Genehmigung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau für die 4. Änderung des Regionalplans Neckar-Alb 2013 liegt mit Datum vom 20. Januar 2021 vor. Sie wurde am 29. Januar 2021 durch Veröffentlichung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg Nr. 3/2021 verbindlich.