Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Regionalverband Neckar-Alb ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.rvna.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Der Regionalverband Neckar-Alb beginnt im Jahr 2024 mit einer grundlegenden Überarbeitung des Internetauftritts. Im Zusammenhang mit dieser grundlegenden Überarbeitung ist geplant, die gesamten Inhalte barrierefrei zugänglich zu machen und Angebote wie Gebärdensprache für Videos zu implementieren.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Kontrastverhältnis: In Teilbereichen der Webseite des Regionalverbands Neckar-Alb ist das Kontrastverhältnis von Hintergrund- und Vordergrundfarben nicht ausreichend.

Es sind keine Erläuterungen in deutscher Gebärdensprache vorhanden, da dies zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde.

PDF-Dateien: Auf unserer Internetseite sind PDF-Dateien eingebunden, die aktuell nicht bzw. nur teilweise barrierefrei sind. Die vollständige Überarbeitung vorhandener Dateien im Sinne der Barrierefreiheit ist aufgrund des unverhältnismäßigen Aufwands nicht möglich. Bei der Neuerstellung oder inhaltlichen Überarbeitung dieser Dokumente sollen die Grundsätze der Barrierefreiheit angewendet werden.

Videos: Auf unserer Internetseite sind Videos eingebunden, die aktuell nur teilweise mit einem Untertitel versehen sind. Eine Audiodeskription ist nicht vorhanden. Bei neuen, selbst produzierten Videos wird darauf geachtet, einen Untertitel und/oder eine Deskription anzubieten.

Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen

Ältere PDF-Dokumente und Videofilme, die vor dem 23.09.2019 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.12.2020 erstellt. Die Aussagen bzgl. der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen gemäß L-BGG-DVO § 4, Abs. 2, Ziff. 1 auf Selbstbewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am 15.01.2024 überprüft und überarbeitet.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Sie bei der Bedienung der Website auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge für die Gebrauchstauglichkeit haben, schicken Sie bitte eine E-Mail an info@rvna.de.

5. Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.