Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Regionalverband Neckar-Alb ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.rvna.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Der Regionalverband Neckar-Alb beginnt im Jahr 2021 mit einer grundlegenden Überarbeitung des Internetauftritts. Im Zusammenhang mit dieser grundlegenden Überarbeitung ist geplant, die gesamten Inhalte barrierefrei zugänglich zu machen und Angebote wie Gebärdensprache für Videos zu implementieren.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Kontrastverhältnis: In Teilbereichen der Webseite des Regionalverbands Neckar-Alb ist das Kontrastverhältnis von Hintergrund- und Vordergrundfarben nicht ausreichend.
Es sind keine Erläuterungen in deutscher Gebärdensprache vorhanden, da dies zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde.
PDF-Dateien: Auf unserer Internetseite sind PDF-Dateien eingebunden, die aktuell nicht bzw. nur teilweise barrierefrei sind. Die vollständige Überarbeitung vorhandener Dateien im Sinne der Barrierefreiheit ist aufgrund des unverhältnismäßigen Aufwands nicht möglich. Bei der Neuerstellung oder inhaltlichen Überarbeitung dieser Dokumente sollen die Grundsätze der Barrierefreiheit angewendet werden.
Videos: Auf unserer Internetseite sind Videos eingebunden, die aktuell nur teilweise mit einem Untertitel versehen sind. Eine Audiodeskription ist nicht vorhanden. Bei neuen, selbst produzierten Videos wird darauf geachtet, einen Untertitel und/oder eine Deskription anzubieten.
Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen
Ältere PDF-Dokumente und Videofilme, die vor dem 23.09.2019 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.12.2020 erstellt. Die Aussagen bzgl. der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen gemäß L-BGG-DVO § 4, Abs. 2, Ziff. 1 auf Selbstbewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am 30.11.2021 überprüft und überarbeitet.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Sie bei der Bedienung der Website auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge für die Gebrauchstauglichkeit haben, schicken Sie bitte eine E-Mail an info@rvna.de.
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an info@rvna.de wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls der Regionalverband Neckar-Alb nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.