Regionalplan

Für die Region Neckar-Alb sind im Regionalplan rechtsverbindliche Leitlinien zur Entwicklung von Siedlung, Freiraum und Infrastruktur festgelegt. Der Regionalplan ist damit das zentrale planerische Instrument, um die unterschiedlichen Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Raumentwicklung in Einklang zu bringen. 

Regionalplan Neckar-Alb 2013

Der aktuelle Regionalplan für die Region Neckar-Alb wurde am 26.11.2013 von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Neckar-Alb als Satzung beschlossen und vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg mit Schreiben vom 31.03.2015 genehmigt. Mit der öffentlichen Bekanntmachung am 10.04.2015 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg wurde der Regionalplan verbindlich. Er besteht aus einem Textteil mit Beikarten und einem Kartenteil. Der Kartenteil enthält die Raumnutzungskarte (Blatt West und Blatt Ost) und die Strukturkarte. Die in den Jahren 2017 bis 2023 erfolgten Regionalplanänderungen sowie die Teilregionalpläne ergänzen bzw. ersetzen die rechtsverbindlichen Plansätze des Regionalplans Neckar-Alb 2013.

1. Regionalplanänderung - Juli 2017

2. Regionalplanänderung - September 2017

Die 2. Regionalplanänderung bezog sich auf die Bereiche Siedlungsentwicklung, Einzelhandel, Freiraumschutz, Firma Steinel Ammerbuch, Firma Albgold Trochtelfingen.


3. Regionalplanänderung - Mai 2019

4. Regionalplanänderung - Januar 2021

5. Regionalplanänderung - Januar 2023

Teilregionalpläne des Regionalplans Neckar-Alb 2013