Regionalplan

Wesentlicher Bestandteil des Regionalplans ist die Festlegung von Zielen für die Entwicklung unserer Städte und Dörfer, unserer Wirtschaft sowie für die Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen.
 
Die Inhalte des Regionalplans gliedern sich in
·       regionale Siedlungsstruktur,
·       regionale Freiraumstruktur und
·       regionale Infrastruktur.
 
Die Aufstellung oder Änderung eines Regionalplans erfolgt in einem förmlichen Verfahren nach Landesplanungsgesetz.
 
Der Regionalplan wird von den Mitarbeitern der Verwaltung des Regionalverbands erarbeitet, im Planungsausschuss vorberaten und als Anhörungsentwurf durch die Verbandsversammlung beschlossen. Im Rahmen der Anhörung können die Gemeinden sowie anderen Trägern öffentlicher Belange eine Stellungnahme abgeben. Im Rahmen der einmonatigen öffentlichen Auslegung können Bürgerin und Bürger eine Stellungnahme zu den Planungen abgeben. Nachdem alle Anliegen von der Verwaltung und den politischen Gremien gegeneinander abgewogen wurden, wird er von der Verbandsversammlung als Satzung beschlossen. Rechtsverbindlich wird der Regionalplan mit der Genehmigung durch die Oberste Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde (Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen).
 
Hier finden Sie den aktuellen Regionalplan.

Aufstellungsverfahren Regionalplan