Teilfortschreibung Windenergie

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Formelle Beteiligung zur Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Neckar-Alb 2013 - 2. Anhörungsentwurf

Beteiligungsverfahren - Zeitraum

Für die Öffentlichkeit besteht gemäß § 12 Abs. 3 LplG BW im Zeitraum von 30. Juli 2025 bis einschließlich 29. August 2025 die Möglichkeit Stellung zu nehmen.

Für die Träger öffentlicher Belange besteht gemäß § 12 Abs. 2 und 5 LplG BW im Zeitraum von 30. Juli 2025 bis einschließlich 30. September 2025 die Möglichkeit Stellung zu nehmen.

Beteiligungsverfahren - So geben Sie Ihre Stellungnahme ab

Innerhalb der o.g. Zeiträume stehen zur Abgabe von Stellungnahmen folgende Wege zur Verfügung:

  • über die Online-Beteiligungsplattform

Um Ihre Stellungnahme abzugeben, loggen Sie sich dazu bitte mit den übersandten Zugangsdaten ein oder registrieren sich mit Ihren persönlichen Daten. Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung (217,5 KiB).

  • per E-Mail an beteiligung@rvna.de
  • zur Niederschrift in der Geschäftsstelle des Regionalverbands Neckar-Alb, Löwensteinplatz 1, 72116 Mössingen
    Geschäftszeiten: Mo - Do 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:30 Uhr, Fr 09:00-12:00 Uhr
    Am Donnerstag, 31.07.2025 ist die Geschäftsstelle geschlossen.

Beteiligungsunterlagen

Öffentliche Bekanntmachung über die 2. Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Neckar-Alb, Teilregionalplan Windenergie (Entwurf 2025) 

Erklärvideo zur Online-Beteiligungsplattform

Darum geht's

Im Jahr 2030 sollen 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen, um im Jahr 2045 Treibhausgasneutralität und damit die Klimaschutzziele zu erreichen. Damit dies gelingt, ist der Ausbau der Windenergie an Land sehr wichtig. Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen beschleunigt und die notwendigen Flächen bereitgestellt werden. Das „Wind-an-Land-Gesetz“ liefert dafür die gesetzlichen Grundlagen.

Um die Energiewende in Baden-Württemberg voranzubringen, hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen im März 2022 gemeinsam mit allen 12 Regionalverbänden die Regionale Planungsoffensive gestartet: Bis zum Jahr 2025 sollen in allen Regionen jeweils mindestens 1,8% der Fläche für den Ausbau der Windenergie ausgewiesen werden. So steht es im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg.

Der Regionalverband Neckar-Alb setzt diesen gesetzlichen Auftrag im Rahmen der Teilfortschreibung Windenergie um. Die Teilfortschreibung ergänzt, sobald sie rechtskräftig ist, den bestehenden Regionalplan Neckar-Alb 2013

Übersicht Planungsprozess

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Verfahrensschritten auf dem Weg zur Teilfortschreibung Windenergie bietet die Übersicht über den Planungsprozess.

Aktueller Stand des Verfahrens

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Neckar-Alb hat am 22.07.2025 den Entwurf 2025 des Teilregionalplans Windenergie (Textteil, Raumnutzungskarte) sowie den Umweltbericht beschlossen und die Verbandsverwaltung beauftragt die Beteiligung gemäß § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 12 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 5 Landesplanungsgesetz (LplG) durchzuführen. 

Die Auswertung der Stellungnahmen aus dem ersten Beteiligungsverfahren (11.01.2024 bis 11.04.2024) können Sie der Anlage 4 zur RV-Drucksache Nr. XI-31 (318,5 KiB) entnehmen: Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Windenergie, Entwurf 2023 (3,853 MiB).

Nächster Schritt

Nach Abschluss der Auswertung der Stellungnahmen berät die Verbandsversammlung des Regionalverbands die Synopse mit den Ergebnissen der zweiten formellen Beteiligung. Die Verbandsversammlung beschließt dann die nächsten Schritte im Verfahren. Es ist davon auszugehen, dass der finale Plan-Entwurf für die Teilfortschreibung Windenergie dem Gremium zum Jahreswechsel 2025/2026 zur Beratung vorliegt. 

Ausführliche Informationen zum Planungsprozess (von den Suchräumen bis zu ersten Gebietsabgrenzungen) stehen auf der Seite Veranstaltungsreihe "Perspektive Erneuerbare Energien" zur Verfügung.

Weitere Informationen