Bewertung des Landschaftsbildes für Baden-Württemberg

Mit der Diskussion um die Energiewende erfährt das Landschaftsbild eine besondere Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit, die dieses Schutzgut bislang kaum erfahren hat. Deshalb beauftragte die LUBW eine Bewertung des Landschaftsbildes für ganz Baden-Württemberg, die die Universität Stuttgart durchgeführt hat. Die Ergebnisse liegen nun vor und dienen dem Regionalverband als Grundlage für die planerische Bewertung der Landschaftsbildqualität.
Hier finden Sie das Ergebnis für die Region Neckar Alb (4,59 MiB).

Methodik

Die LUBW hat eine landesweite Ermittlung der Landschaftsbildqualität durch die Universität Stuttgart erarbeiten lassen. Die Modellrechnung wurde auf Grundlage einer umfangreichen Bildbeurteilung baden-württembergischer Landschaften kalibriert und validiert.
Zunächst wurden mehrere hundert repräsentative Landschaftsausschnitte fotografiert. Jedes Foto wurde anschließend von mindestens 50 Personen auf Vielfalt, Schönheit und Eigenart (§1 BNatSchG) hin beurteilt. Insgesamt waren über 500 Bürgerinnen und Bürger sowie Fachleute aus Politik und Verwaltung aus ganz Baden-Württemberg beteiligt.
Die Ergebnisse der Bildbeurteilung dienten als Referenzgröße für die anschließende Geodaten-Analyse. Herangezogen wurden insbesondere Informationen aus dem amtlich-topographischen Karten-Informationssystem (ATKIS). Mit dem statistischen Verfahren der Regressionsanalyse wurden die für Vielfalt, Schönheit und Eigenart relevanten Einflussgrößen definiert und in einem Modell beschrieben. Mit diesem Modell wurden bezogen auf Rasterflächen von 100x100 m für ganz Baden-Württemberg Werte für die Landschaftsbildqualität berechnet.
Eine ausführlichere Darstellung der Methodik finden Sie in Naturschutz-Info Heft 1/2013 ab Seite 23.

Die Modellierung bezieht insbesondere mit ein: Reliefenergie, Ackerflächen, Grünland, Wald, Hauptstraßen, Industrie- und Gewerbeflächen, Hochspannungsleitungen, Wohn- und Mischgebiete, Streusiedlungen, Weinbau, Obst- und Hopfenplantagen, Streuobst, Gewässer.
Lokale Besonderheiten bleiben dagegen unberücksichtigt. Beispielsweise kann die Modellrechnung aufgrund der Aussagekraft der digitalen Kartengrundlage nicht zwischen einem als Schweinemastanlage genutztem Gebäude und einem Schwarzwaldhof differenzieren. Aussichtspunkte oder eine ungestörte historische Kulturlandschaft konnten nicht mit einbezogen werden. Auch gelten die in der Karte dargestellten Ergebnisse für große geschlossene Waldgebiete und große Siedlungsflächen nur eingeschränkt, da hier nicht unbedingt von „Landschaftsbild“ gesprochen werden kann.
Zur sachgerechten Anwendung solcher modellhafter Verfahren ist grundsätzlich auf folgendes hinzuweisen:
Um das Landschaftsbild als naturschutzrechtlich festgeschriebenes Schutzgut (§1 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 sowie § 14 Abs. 1 BNatSchG) im Rahmen von Abwägungsentscheidungen berücksichtigen zu können, muss seine Qualität zunächst durch die Landschaftsplanung ermittelt werden. Verfahren zur Ermittlung der Landschaftsbildqualität können dafür eine erste Hilfestellung geben.
Bei allen bekannten Verfahren (z. B. Nohl, Heinl, Leitl, Roser) handelt es sich um Modelle, die eine sehr starke Vereinfachung der Wirklichkeit darstellen und mit denen die Komplexität der ästhetischen Landschaftswahrnehmung nur sehr begrenzt abgebildet werden kann. Selbst bei Landschaftsbereichen mit hoher Wertigkeit nach einem der oben genannten Verfahren kann nicht ohne weiteres abgeleitet werden, dass das Landschaftsbild unverändert erhalten werden muss.
Die Karte liefert Aussagen auf der regionalen Planungsebene. Für lokale Bewertungen liefert sie lediglich eine Ersteinschätzung. Für die örtliche und Vorhabensebene ist deshalb stets eine individuelle Ermittlung der Landschaftsbildqualität unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten in einem Umfang durchzuführen, der eine hinreichende Differenzierung und sachgerechte Abwägung im Einzelfall gewährleistet.

Quelle: Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg
Dort finden Sie auch die Daten für ganz Baden-Württemberg als download.