5. Änderung des Regionalplans Neckar-Alb 2013

Beteiligung der öffentlichen Stellen usw. im Rahmen des Verfahrens zur 5. Änderung des Regionalplans Neckar-Alb 2013

gemäß § 9 Abs. 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in der Fassung vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 15 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) in Verbindung mit § 12 Abs. 2 des Landesplanungsgesetzes (LplG) in der Fassung vom 10. Juli 2003 (GBl. S. 385), zuletzt geändert durch Artikel 31 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 103).

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Neckar-Alb hat am 26.05.2020 die 5. Änderung des Regionalplans Neckar-Alb 2013 (Entwurf) bezüglich Gewerbeflächenentwicklung, Einzelhandel und „Zentralklinikum Zollernalb“ samt Begründung und Umweltbericht beschlossen.

Zu dem Planentwurf, dessen Begründung und dem Umweltbericht können die öffentlichen Stellen gegenüber dem Regionalverband Neckar-Alb im Zeitraum vom 26.06.2020 bis spätestens 02.10.2020 schriftlich oder elektronisch unter info@rvna.de Stellung nehmen.

Hier finden Sie den Planentwurf (50,83 MiB) samt Begründung mit Umweltbericht (7,184 MiB).

Die Verbandsversammlung hat die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen der Gemeinden und der übrigen Träger der Bauleitplanung, der Landkreise und der anderen berührten Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit geprüft und bewertet und bei ihrer Sitzung am 18.05.2021 deren Behandlung beschlossen. Die Behandlung der Stellungnahmen ist gemäß § 12 Abs. 4 Landesplanungsgesetz den Absendern mitzuteilen. Sie kann unter folgendem Link eingesehen oder abgerufen werden: Synopse 5. Regionalplanänderung (1,76 MiB).