Zweites Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung Windenergie beginnt am Mittwoch, 30. Juli 2025

Am Mittwoch, 30.07.2025 startet das zweite Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Neckar-Alb 2013. Bis einschließlich Freitag, 29.08.2025 können Hinweise und Anregungen der Öffentlichkeit zum aktuellen Planentwurf abgegeben werden. Die Beteiligungsunterlagen sowie alle Informationen zu den Beteiligungsmöglichkeiten stehen dann online unter www.rvna.de/wind zur Verfügung.

Der Regionalverband Neckar-Alb hat die gesetzliche Aufgabe, mindestens 1,8% der Fläche der Region für den Ausbau der Windenergie im Regionalplan auszuweisen. Nach einer freiwilligen informellen Beteiligung im Frühjahr 2023 und einer ersten formellen Beteiligungsrunde im Jahr 2024 wurde der Planentwurf auf Grundlage der eingegangenen Rückmeldungen von Behörden und der Öffentlichkeit überarbeitet und die erneute Anhörung von der Verbandsversammlung des Regionalverbands am 22.07.2025 beschlossen.
 
Der aktuelle Entwurf des Teilregionalplans Windenergie umfasst 32 Gebiete für Windenergie mit einer Gesamtfläche von 7.035 ha. Das entspricht 2,8% der gesamten Fläche der Region Neckar-Alb. 10 der im Planentwurf 2023 enthaltenen Gebiete werden in der aktuellen Planung nicht weiterverfolgt. Bei 26 Gebieten wurden Anpassungen vorgenommen, vier Gebiete blieben unverändert und zwei Gebiete wurden neu aufgenommen.
 
Zu Änderungen in der Flächenkulisse haben vor allem Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange geführt. Acht Gebiete wurden auf Grund militärischer Belange gestrichen, ein Gebiet wegen eines erweiterten Siedlungsvorsorgeabstands, ein Gebiet wegen Natur- und Artenschutzbelangen und ein Gebiet wegen sonstiger Belange.
 
Alle im Rahmen der ersten Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen wurden erfasst und die enthaltenen Argumente geprüft. Die Behandlung der Argumente ist in der „Synopse der Stellungnahmen zum Teilregionalplan Windenergie, Entwurf 2023“ dokumentiert und öffentlich unter www.rvna.de/wind zugänglich.