Mit Datum von 21.12.2022 hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen dem Regionalverband die Genehmigung der 5. Regionalplanänderung mitgeteilt. Diese wurde mit der Veröffentlichung am 13.01.2023 im Staatsanzeiger von Baden-Württemberg rechtskräftig. Mit der Regionalplanänderung werden einerseits Spielräume für kommunale Bauleitplanung für Gewerbegebiete, die Weiterentwicklung regionaler Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistung, des Neubaus des Zollernalb-Klinikums und von Einzelhandelsprojekten eröffnet, andererseits wird Freiraum zusätzlich vor Bebauung gesichert.
Text und Karten der 5. Regionalplanänderung (81,066 MiB)
Umweltbericht zur 5. Regionalplanänderung (12,037 MiB)