Fortschreibung des Regionalplans Neckar-Alb 2012
Seit der Verabschiedung des Regionalplans Neckar-Alb 1993 haben sich die Rahmenbedingungen für die Raumordnung stark verändert. Der tiefgreifende politische, gesellschaftliche, klimatische und wirtschaftliche Wandel schlägt sich auch in der räumlichen Entwicklung nieder und stellt die auf die Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Region Neckar-Alb ausgerichtete Regionalplanung vor erhöhte Anforderungen und neue Aufgaben. Insbesondere die fortschreitende Alterung der Bevölkerung und die demografischen Veränderungen, die raumbedeutsamen Wirkungen der Globalisierung und des wirtschaftlichen Strukturwandels sowie die anhaltenden Beeinträchtigungen und Gefährdungen der natürlichen Lebensgrundlagen sind zentrale Herausforderungen, die von der Regionalplanung aufgegriffen und mit gestaltet werden müssen.
Vor diesem Hintergrund hat die Verbandsversammlung die Fortschreibung (Neuaufstellung) des Regionalplans Neckar-Alb 1993 beschlossen. Leitvorstellung des Regionalplans Neckar-Alb 2012 ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche mit den ökologischen Belangen in Einklang bringt, zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung führt und Folgegenerationen angemessene Lebens- und Gestaltungsspielräume sichert. Mit den abgestimmten Festlegungen zur Regionalen Siedlungs-, Freiraum- und Infrastruktur leistet der Regionalplan einen Beitrag, die Region Neckar-Alb attraktiv, lebenswert und ökologisch intakt zu erhalten.
Der Regionalverband Neckar-Alb ist gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 des Landesplanungsgesetzes (LplG) verpflichtet, für das Gebiet der Region Neckar-Alb einen Regionalplan aufzustellen und fortzuschreiben. Der Regionalplan legt die anzustrebende räumliche Entwicklung und Ordnung der Region in beschreibender und zeichnerischer Darstellung als Ziele (Z) und Grundsätze (G) der Raumordnung fest (§ 11 Abs. 1 Satz 1 LplG). Er konkretisiert die Grundsätze der Raumordnung nach § 2 des Raumordnungsgesetzes, des Landesentwicklungsplans und der fachlichen Entwicklungspläne und formt die Ziele der Raumordnung des Landesentwicklungsplans und der fachlichen Entwicklungspläne räumlich und sachlich aus (§ 11 Abs. 2 LplG). Soweit es für die Entwicklung und Ordnung der räumlichen Struktur der Region erforderlich ist (Regionalbedeutsamkeit),enthält der Regionalplan Festlegungen zur anzustrebenden Siedlungsstruktur, zur anzustrebenden Freiraumstruktur und zu den zu sichernden Standorten und Trassenfür die Infrastruktur der Region (§ 11 Abs. 3 Satz 1 LplG).
Bei der Aufstellung, Fortschreibung und sonstigen Änderung eines Entwicklungsplans oder eines Regionalplans ist eine Umweltprüfung im Sinne der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 27.06.2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme durchzuführen. Hierzu ist als gesonderter Bestandteil der Begründung des Planentwurfs oder als eigenständiges Dokument ein Umweltbericht zu erstellen (§ 2 a Abs. 1 LplG).
Regionalplan Neckar-Alb 2012
Der Planentwurf des Regionalplans Neckar-Alb 2012 (Text und Karten) mit Begründung einschließlich zusammenfassender Erklärung und Monitoringkonzept sowie der Entwurf des Umweltberichts wurden von der Verbandsversammlung am 29.11.2011 beschlossen.
Der Planentwurf 2012, seine Begründung und der Umweltbericht lagen vom19.03.2012 bis einschließlich 16.05.2012 zur kostenlosen Einsicht für jedermann bei den Stellen Regionalverband Neckar-Alb, Landratsamt Reutlingen, Landratsamt Tübingen und Landratsamt Zollernalbkreis aus.
Die Planunterlagen liegen zusätzlich auch bei den Kommunen in den Landkreisen Reutlingen, Tübingen und dem Zollernalbkreis zur Einsichtnahme aus.
Zu dem Planentwurf, seiner Begründung und dem Umweltbericht kann sich jedermann gegenüber dem Regionalverband Neckar-Alb bis spätestens 16.05.2012 schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch unter info@rvna.de äußern.
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Neckar-Alb hat in ihrer Sitzung am 29.01.2013 die zum Planentwurf - Stand Februar 2013 - eingegangenen Stellungnahmen der Gemeinden, der übrigen Träger der Bauleitplanung und der Landkreise, der anderen berührten öffentlichen Planungsträger sowie der Öffentlichkeit bewertet und beschlossen.
Synopse
(6,71 MiB)
Verbindlicherklärung, öffentliche Bekanntmachung
Nach dem Satzungsbeschluss der Verbandsversammlung wird der Regionalplan dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (oberste Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde) zur Verbindlicherklärung vorgelegt. Die Ziele und Grundsätze des Regionalplans werden durch Genehmigung für verbindlich erklärt, soweit der Regionalplan nach dem Landesplanungsgesetz aufgestellt ist, sonstigen Rechtsvorschriften nicht widerspricht und sich die vorgesehene räumliche Entwicklung der Region in die angestrebte räumliche Entwicklung des Landes einfügt, wie sie sich aus Entwicklungsplänen sowie Entscheidungen des Landtags, der Landesregierung und der obersten Landesbehördenergibt (§ 13 Abs. 1 LplG).
Der Regionalverband hat die Erteilung der Genehmigung öffentlich bekannt zumachen. Der Regionalplan wird durch die öffentliche Bekanntmachung verbindlich(§ 13 Abs. 2 LplG).
Regionalplanentwurf 2012
Der Anhörungsentwurf des Regionalplans Neckar-Alb 2012
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Neckar-Alb hat am 29.11.2011 den Anhörungsentwurf des Regionalplans Neckar-Alb 2012 mit Umweltbericht beschlossen. Die Fraktionen der Verbandsversammlung würdigten ausdrücklich die geleistete Arbeit der Geschäftsstelle des Verbandes und bezeichneten den nun vorliegenden Plan als Meilenstein für eine nachhaltige Entwicklung der Region Neckar-Alb.
Der Regionalplanentwurf 2012 besteht aus:
- Textteil Regionalplan (47,113 MiB)
- Raumnutzungskarte Blatt West (42,963 MiB)
- Raumnutzungskarte Blatt Ost (37,501 MiB)
- Strukturkarte (4,617 MiB)
- Umweltbericht (19,995 MiB)
In dieser Downloadliste finden Sie die Entwürfe der Raumnutzungskarten aller Kommunen des Regionalplans Neckar-Alb 2012: