Regionalplanentwurf 2013

Seit der Verabschiedung des Regionalplans Neckar-Alb 1993 haben sich die Rahmenbedingungen für die Raumordnung stark verändert. Der tiefgreifende politische, gesellschaftliche, klimatische und wirtschaftliche Wandel schlägt sich auch in der räumlichen Entwicklung nieder und stellt die auf die Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Region Neckar-Alb ausgerichtete Regionalplanung vor erhöhte Anforderungen und neue Aufgaben. Insbesondere die fortschreitende Alterung der Bevölkerung und die demografischen Veränderungen, die raumbedeutsamen Wirkungen der Globalisierung und des wirtschaftlichen Strukturwandels sowie die anhaltenden Beeinträchtigungen und Gefährdungen der natürlichen Lebensgrundlagen sind zentrale Herausforderungen, die von der Regionalplanung aufgegriffen und mit gestaltet werden müssen.
Vor diesem Hintergrund hat die Verbandsversammlung die Fortschreibung (Neuaufstellung) des Regionalplans Neckar-Alb 1993 beschlossen. Leitvorstellung des Regionalplans Neckar-Alb 2013 ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche mit den ökologischen Belangen in Einklang bringt, zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung führt und Folgegenerationen angemessene Lebens- und Gestaltungsspielräume sichert. Mit den abgestimmten Festlegungen zur Regionalen Siedlungs-, Freiraum- und Infrastruktur leistet der Regionalplan einen Beitrag, die Region Neckar-Alb attraktiv, lebenswert und ökologisch intakt zu erhalten.

Der Regionalverband Neckar-Alb ist gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 des Landesplanungsgesetzes (LplG) verpflichtet, für das Gebiet der Region Neckar-Alb einen Regionalplan aufzustellen und fortzuschreiben. Der Regionalplan legt die anzustrebende räumliche Entwicklung und Ordnung derRegion in beschreibender und zeichnerischer Darstellung als Ziele (Z) und Grundsätze (G) der Raumordnung fest (§ 11 Abs. 1 Satz 1 LplG). Er konkretisiert die Grundsätze der Raumordnung nach § 2 des Raumordnungsgesetzes, des Landesentwicklungsplans und der fachlichen Entwicklungspläne und formt die Ziele der Raumordnung des Landesentwicklungsplans und der fachlichen Entwicklungspläne räumlich und sachlich aus (§ 11 Abs. 2 LplG). Soweit es für die Entwicklung und Ordnung der räumlichen Struktur der Region erforderlich ist (Regionalbedeutsamkeit), enthält der Regionalplan Festlegungen zur anzustrebenden Siedlungsstruktur, zur anzustrebenden Freiraumstruktur und zu den zu sichernden Standorten und Trassen für die Infrastruktur der Region (§ 11 Abs. 3 Satz 1 LplG).

Bei der Aufstellung, Fortschreibung und sonstigen Änderung eines Entwicklungsplans oder eines Regionalplans ist eine Umweltprüfung im Sinne der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 27.06.2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme durchzuführen. Hierzu ist als gesonderter Bestandteil der Begründung des Planentwurfs oder als eigenständiges Dokument ein Umweltbericht zuerstellen (§ 2 a Abs. 1 LplG).

Der Planentwurf 2013, seine Begründung und der Umweltbericht liegen vom 29.04.2013 bis einschließlich 29.05.2013 zur kostenlosen Einsicht für jeden bei folgenden Stellen aus: Regionalverband Neckar-Alb, Landratsamt Reutlingen, Landratsamt Tübingen und Landratsamt Zollernalbkreis aus.

Zu dem Planentwurf, seiner Begründung und dem Umweltbericht kann sich jeder gegenüber dem Regionalverband Neckar-Alb bis spätestens 29.05.2013 schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch unter info@rvna.de äußern.


Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Neckar-Alb hat in ihrer Sitzung am 24.09.2013 die zum Planentwurf eingegangenen Stellungnahmen der Gemeinden, der übrigen Träger der Bauleitplanung und der Landkreise, der anderen berührten öffentlichen Planungsträger sowie der Öffentlichkeit bewertet und beschlossen:
Synopse zum Planentwurf 2013
Synopse zum Planentwurf 2013 - Änderungen (392,4 KiB)
Synopse der Stellungnahme des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur (993,1 KiB)

Der Regionalplan 2013 (Beschluss Verbandsversammlung vom 26.11.2013) besteht aus: