Übersicht Planungsprozess Teilfortschreibungen Wind- und Solarenergie

Am 26. Juli 2022 beschloss die Verbandsversammlung des Regionalverbands Neckar-Alb die Teilfortschreibungen Wind- und Solarenergie und leitete damit das Planungsverfahren ein. Es folgte die formelle Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Beginn des Planungsprozesses und im Frühjahr 2023 eine informelle Beteiligung der Öffentlichkeit zu den sogenannten Suchraumkarten.
 
Über den Sommer 2023 wertete der Regionalverband die Ergebnisse der informellen Beteiligung aus und erarbeitete die Entwürfe der Teilfortschreibungen Solar- und Windenergie. 
 
Im Frühjahr 2024 hatten dann die Städte und Gemeinden, Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit im Zeitraum von 11.01.2024 bis 11.04.2024 die Möglichkeit im Rahmen der ersten formellen Beteiligung zu den Planentwürfen der Teilfortschreibungen Wind- und Solarenergie Stellung zu nehmen.
 
Für die Teilfortschreibung Solarenergie konnten die eingegangenen Stellungnahmen zügig ausgewertet und die Ergebnisse in den Entwurf 2024 eingearbeitet werden. Im Februar 2025 wurde der überarbeitete Entwurf des Teilregionalplans Solarenergie von der Verbandsversammlung beschlossen und in eine zweite Beteiligungsrunde geschickt. Nach der erneuten Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen konnte die Verbandsversammlung am 22. Juli 2025 den Satzungsbeschluss zur Teilfortschreibung Solarenergie fassen und der Regionalverband das sogenannte Anzeigeverfahren gegenüber dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (MLW) beginnen. Werden innerhalb von drei Monaten keine rechtlichen Einwände seitens des MLW erhoben, erlangt der Teilregionalplan mit Ablauf der drei Monate Rechtskraft.
 
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung Windenergie ist eine große Menge an Stellungnahmen eingegangen. Die Auswertung der Stellungnahmen hat sich deshalb bis in den Frühsommer 2025 erstreckt. Nachdem alle Stellungnahmen geprüft und der Planentwurf entsprechend den relevanten Hinweisen überarbeitet wurde, hat die Verbandsversammlung am 22. Juli 2025 die zweite formelle Beteiligung zur Teilfortschreibung Windenergie beschlossen. Die Öffentlichkeit hat im Zeitraum von 30.07.2025 bis einschließlich 29.08.2025 erneut die Möglichkeit sich zu den Planentwürfen zu äußern. Träger öffentlicher Belange werden bis einschließlich 30.09.2025 angehört. Anschließend werden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und ggf. nötige Änderungen am Planentwurf vorgenommen.
 
Der Regionalverband Neckar-Alb geht aktuell davon aus, dass die Verbandsversammlung den Satzungsbeschluss zur Teilfortschreibung Windenergie zum Jahreswechsel 2025/2026 fassen kann.

Beteiligungsunterlagen

Die Beteiligungsunterlagen zu den Teilfortschreibungen Wind- und Solarenergie können Sie auf der Seite Beteiligungsunterlagen seit 2023 abrufen.

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