Teilfortschreibung Windenergie
Darum geht's
Im Jahr 2030 sollen 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen, um im Jahr 2045 Treibhausgasneutralität und damit die Klimaschutzziele zu erreichen. Damit dies gelingt, ist der Ausbau der Windenergie an Land sehr wichtig. Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen beschleunigt und die notwendigen Flächen bereitgestellt werden. Das „Wind-an-Land-Gesetz“ liefert dafür die gesetzlichen Grundlagen.
Um die Energiewende in Baden-Württemberg voranzubringen, hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen im März 2022 gemeinsam mit allen 12 Regionalverbänden die Regionale Planungsoffensive gestartet: Bis zum Jahr 2025 sollen in allen Regionen jeweils mindestens 1,8% der Fläche für den Ausbau der Windenergie ausgewiesen werden. So steht es im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg.
Der Regionalverband Neckar-Alb setzt diesen gesetzlichen Auftrag im Rahmen der Teilfortschreibung Windenergie um. Die Teilfortschreibung ergänzt, sobald sie rechtskräftig ist, den bestehenden Regionalplan Neckar-Alb 2013.
Der Planungsprozess
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Verfahrensschritten auf dem Weg zur Teilfortschreibung Windenergie bietet die Übersicht über den Planungsprozess.
Aktueller Stand des Verfahrens
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Neckar-Alb hat am 20.01.2026 den Teilregionalplan Windenergie als Satzung beschlossen. Die RV-Drucksache Nr. XI-31/1 mitsamt Anlagen steht in unserem Bürgerinformationsportal zur Verfügung.
Im nächsten Schritt werden die Planunterlagen beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (MLW) angezeigt. Falls keine rechtlichen Einsprüche innerhalb einer 3 Monatsfrist von Seiten des MLW erfolgen, wird der Teilregionalplan Windenergie durch öffentliche Bekanntmachung durch den Regionalverband Neckar-Alb rechtskräftig.
Beantwortung eingegangener Stellungnahmen
Eine Benachrichtigung der Einwenderinnen und Einwender ist nach den Vorgaben des novellierten Landesplanungsgesetzes nicht mehr vorgeschrieben. Folgende Dokumente enthalten die Behandlung aller Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren zum Teilregionalplan Windenergie (Entwurf 2023 und Entwurf 2025). Im Anhang der Synopsen ist die Behandlung der eingegangenen Argumente in ausführlichen Textbausteine zusammengefasst, auf die in der Beantwortung verwiesen wird. Bitte beachten Sie, dass aus Gründen des Datenschutzes die Stellungnahmen der Privatpersonen anonymisiert wiedergegeben sind.
Hinweis: Um den Umgang mit den Stellungnahmen noch einmal zu erleichtern, wurden in den hier zur Verfügung stehenden Dokumenten redaktionelle, jedoch keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen. Die Änderungen beziehen sich beispielsweise auf die Reihenfolge der Stellungnahmen oder die Sortierung einzelner Abschnitte innerhalb einer Stellungnahme.
Weitere Informationen
- Detaillierte Informationen zu den einzelnen Verfahrensschritten auf dem Weg zur Teilfortschreibung Windenergie bietet die Übersicht über den Planungsprozess.
- Ausführliche Informationen zum Planungsprozess (von den Suchräumen bis zu ersten Gebietsabgrenzungen) stehen auf der Seite Veranstaltungsreihe "Perspektive Erneuerbare Energien" zur Verfügung.
- Erklärfilm: Von der Flächenreservierung zum Windpark - Raumplanung, Bürgerbeteiligung und Genehmigung
- Landesplanungsgesetz (LplG)
- Raumordnungsgesetz (ROG)
- Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (sog. Wind-an-Land-Gesetz)
- Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg
- Geodaten (Shapefiles) Windenergie-Gebiete - Entwurf 2025
- Alle RV-Drucksachen sowie die aktuellen Planunterlagen zur Regionalen Planungsoffensive können über das Bürgerinfoportal abgerufen werden.

