Teilfortschreibungen Solar- und Windenergie

Unterrichtung der Öffentlichkeit

Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) über die Einleitung der Verfahren Teilfortschreibung Windenergie Regionalplan Neckar-Alb und Teilfortschreibung Solarenergie (Freiflächenphotovoltaik) Regionalplan Neckar-Alb des Regionalverbandes Neckar-Alb.

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Neckar-Alb hat am 26.07.2022 Aufstellungsbeschlüsse zu den Teilfortschreibungen Windenergie und Solarenergie des Regionalplans Neckar-Alb nach § 12 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LplG) gefasst. Es handelt sich um separate Verfahren. Planungsraum sind die Landkreise Reutlingen, Tübingen und Zollernalbkreis. Die Teilfortschreibungen sehen die Festlegung von Gebieten für die Windenergienutzung bzw. für Freiflächenphotovoltaikanlagen vor: siehe RV-Drucksache Nr. X-65 (161 KiB). Gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) ist die Öffentlichkeit frühzeitig von diesen Teilfortschreibungen zu unterrichten, noch bevor ein Planentwurf vorliegt. Bei der Unterrichtung handelt es sich noch nicht um das eigentliche Beteiligungsverfahren nach § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 12 Abs. 2 und 3 Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg (LplG).


Vorgehen und Verfahren


Zeitplan Teilfortschreibung Wind/Solar RVNA

Nov 2022
Vorlage Planungsgrundlagen „verlässlicher Planungskorridor“ – Fachkonzept Artenschutz für Regionalpläne
Januar 2023
Suchraumkarten Wind/Solar (alle bekannten Restriktionen) liegen im ersten Entwurf zur Abstimmungen mit Kommunen und betroffenen Fachbehörden vor
März 2023
Verbandsversammlung Beschluss Suchraumkarten, informelle Anhörung TÖB, Öffentlichkeit
Sommer 2023
Weitere Abstimmungen, Ermittlung Vorranggebiete Wind/Solar VV Zwischenbericht
Dezember 2023
Verbandsversammlung Beschluss Teilregionalplan Wind/Solar (Entwürfe) & Umweltbericht,
Start Beteiligungsverfahren
2024
Beteiligungsverfahren gem. ROG/LplG
Juli 2025
Teilregionalplan Windenergie/Solarenergie (Satzungsbeschlüsse)