Teilfortschreibungen Solar- und Windenergie
Unterrichtung der Öffentlichkeit
Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) über die Einleitung der Verfahren Teilfortschreibung Windenergie Regionalplan Neckar-Alb und Teilfortschreibung Solarenergie (Freiflächenphotovoltaik) Regionalplan Neckar-Alb des Regionalverbandes Neckar-Alb.
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Neckar-Alb hat am 26.07.2022 Aufstellungsbeschlüsse zu den Teilfortschreibungen Windenergie und Solarenergie des Regionalplans Neckar-Alb nach § 12 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LplG) gefasst. Es handelt sich um separate Verfahren. Planungsraum sind die Landkreise Reutlingen, Tübingen und Zollernalbkreis. Die Teilfortschreibungen sehen die Festlegung von Gebieten für die Windenergienutzung bzw. für Freiflächenphotovoltaikanlagen vor: siehe RV-Drucksache Nr. X-65 (161 KiB). Gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) ist die Öffentlichkeit frühzeitig von diesen Teilfortschreibungen zu unterrichten, noch bevor ein Planentwurf vorliegt. Bei der Unterrichtung handelt es sich noch nicht um das eigentliche Beteiligungsverfahren nach § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 12 Abs. 2 und 3 Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg (LplG).