Teilfortschreibungen Solar- und Windenergie

Der Regionalverband Neckar-Alb hat laut Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg die Aufgabe, bis zum Jahr 2025 1,8% der Regionsfläche für den Ausbau von Wind-, sowie 0,2% für Solarenergieanlagen im Regionalplan auszuweisen. Konkret bedeutet das, dass auf den Gebieten der Landkreise Reutlingen, Tübingen und dem Zollernalbkreis insgesamt ca. 4500 Hektar an Flächen für den Ausbau von Windenergieanlagen sowie ca. 500 Hektar an Flächen für den Ausbau von Freiflächensolaranlagen festgelegt werden müssen.

Um diese Aufgabe zu erfüllen, erarbeitet der Regionalverband aktuell die Teilfortschreibungen Solar- und Windenergie in Ergänzung des bestehenden Regionalplans. Die Teilfortschreibungen enthalten neben einer zeichnerischen Darstellung der Planungsergebnisse in der Raumnutzungskarte am Ende des mehrjährigen, intensiven Planungsprozesses einen Textteil, der die raumplanerischen Grundsätze und Ziele für die Weiterentwicklung der Region im Bereich Solar- und Windenergie erklärt.

Wie sieht der Planungsprozess aus?

Für das Verfahren der Teilfortschreibungen Solar- und Windenergie sind folgende Schritte notwendig, bzw. bereits erfolgt:

Der rote Punkt in der Zeitleiste zeigt die aktuell laufende Planungsphase an.

Juli 2022 - Aufstellungsbeschluss Teilfortschreibungen Solar- und Windenergie

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Neckar-Alb hat am 26.07.2022 Aufstellungsbeschlüsse zu den Teilfortschreibungen Windenergie und Solarenergie des Regionalplans Neckar-Alb nach § 12 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LplG) gefasst. Es handelt sich um separate Verfahren. Planungsraum sind die Landkreise Reutlingen, Tübingen und Zollernalbkreis. Die Teilfortschreibungen sehen die Festlegung von Gebieten für die Windenergienutzung bzw. für Freiflächenphotovoltaikanlagen vor: siehe RV-Drucksache Nr. X-65 (161 KiB).


Dezember 2022 - Unterrichtung der Öffentlichkeit

Gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) ist die Öffentlichkeit frühzeitig von diesen Teilfortschreibungen zu unterrichten, noch bevor ein Planentwurf vorliegt. Bei der Unterrichtung handelt es sich noch nicht um das eigentliche Beteiligungsverfahren nach § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 12 Abs. 2 und 3 Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg (LplG).


März 2023 - Verbandsversammlung beschließt Suchraumkarten Solar-/Windenergie

In einem ersten Schritt sind Suchraumkarten für Windenergie und Solarenergie erarbeitet worden und erste Abstimmungen mit allen Kommunen erfolgt.
Die Verbandsversammlung beschloss am 28.03.2023 die Suchraumkarten Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik und beauftragte die Verbandsverwaltung mit der Durchführung einer informellen Beteiligung im April/Mai um frühzeitig Hinweise und Anregungen zu den Planungen zu bekommen (siehe April/Mai 2023).


April/Mai 2023 - Freiwillige informelle Beteiligung der Öffentlichkeit

Vom 4. April bis zum 22. Mai 2023 hat der Regionalverband eine freiwillige, informelle Beteiligung durchgeführt. Interessierte hatten in diesem Zeitraum die Möglichkeit, sich bereits zu einem frühen Zeitpunkt im Planungsprozess in die weitere Planung einzubringen. Alle eingegangenen Hinweise wurden ausgewertet. Die interaktiven Suchraumkarten stehen weiterhin zur Ansicht zur Verfügung. Erste Entwürfe zu konkreten Gebietsabgrenzungen werden Ende des Jahres vorliegen.

Aufzeichnung des Live-Streams der Veranstaltung am 4. April 2023 aus der Kulturhalle Dußlingen

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Sommer 2023 - Ermittlung und Abstimmung der Flächenkulisse Solar-/Windenergie und Durchführung Umweltprüfung

Geeignete Gebiete für den Ausbau der Solar- und Windenergie werden mit den Erkenntnissen aus dem informellen Beteiligungsverfahren in Abstimmung mit den Kommunen und betroffenen Trägern öffentlicher Belange abgegrenzt. Die Umweltprüfung wird anhand dieser Flächenkulisse durchgeführt. Die Ergebnisse der Umweltprüfung fließen in die konkrete Abgrenzung der Vorranggebiete für regionalbedeutsame Gebiete für Windenergieanlagen sowie Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Freiflächen-PV-Anlagen ein. Parallel dazu wird der Textteil zu den Teilfortschreibungen Wind- und Solarenergie für die formelle Anhörung im ersten Quartal 2024 erarbeitet.


Dezember 2023 - Verbandsversammlung beschließt Offenlage des Teilregionalplan Solar-/Windenergie

Die Entwürfe der Teilfortschreibungen Solar- und Windenergie (beinhaltet Textteil sowie Gebiete für Wind- und Solarenergie) werden der Verbandsversammlung des Regionalverbandes vorgelegt. Die Verbandsversammlung beschließt, wenn die Mitglieder mit den vorgelegten Planungen einverstanden sind, die formelle Anhörung.


Januar 2024 - Offizielles Beteiligungsverfahren und anschließe Auswertung

Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit im Rahmen der formellen Beteiligung zu den seit der informellen Beteiligung aktualisierten, konkretisierten Flächen Stellung zu nehmen. Über das Verfahren wird zu gegebener Zeit informiert.


Sommer/Herbst 2025 - Satzungsbeschlüsse und Anzeigeverfahren

Ein Satzungsbeschluss ist ein wichtiger Schritt im Planungsprozess und ermöglicht die Umsetzung der festgelegten Vorgaben und Regelungen. Ein Satzungsbeschluss ist ein formeller Beschluss, um einen Regionalplan in Kraft zu setzen. Dieser Beschluss erfolgt durch die Verbandsversammlung und bestätigt die Annahme des Plans. Er legt die verbindliche Rechtskraft fest. Die Satzungsbeschlüsse für die Teilregionalpläne Solar- und Windenergie sind für den Sommer/Herbst 2025 geplant. Die Satzungsbeschlüsse der Teilregionalpläne werden durch ein sogenanntes „Anzeigeverfahren“ beim zuständigen Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (MLW) angezeigt. Werden innerhalb 3 Monate keine rechtlichen Einwände von Seitens des MLW erhoben, werden die Teilregionalpläne mit Ablauf der drei Monaten verbindlich.


Ende 2025 - Vorliegen rechtskräftiger Teilfortschreibungen Solar-/Windenergie

Die Satzungsbeschlüsse der Teilregionalpläne werden durch ein sogenanntes „Anzeigeverfahren“ beim zuständigen Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (MLW) angezeigt. Werden innerhalb 3 Monate keine rechtlichen Einwände von Seitens des MLW erhoben, werden die Teilregionalpläne mit Ablauf der drei Monaten verbindlich. Damit liegen dann die rechtskräftigen Teilfortschreibungen Solar- und Windenergie für die Region Neckar-Alb vor.